Psychotherapie Haueter

Psψchotherapie
Haueter

ψ Angebot

Psychotherapie für

  • Kinder
  • Jugendliche
  • Junge Erwachsene
  • Eltern/Familien

Forensische Therapie für

  • Jugendliche (Art. 14 JStG)
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Therapie

Das Erstgespräch bietet Gelegenheit für ein erstes Kennenlernen, die Erläuterung der Gründe, die Sie zu mir führen sowie eine Auftragsklärung (Therapieziele, gewünschte Sitzungsfrequenz u.ä.). Das Erstgespräch wird verrechnet, ist jedoch unverbindlich. 

Die Dauer und Frequenz der Therapie ist individuell. Sie hängt mit der Problemstellung und den jeweiligen Bedürfnissen zusammen. 

Kognitive Verhaltenstherapie mit emotionsfokussierten, achtsamkeitsbasierten und persönlichkeitsorientierten Elementen (Arbeit mit Persönlichkeitsanteilen)

Deliktorientierte Therapie. 

Ich unterstehe der gesetzlich geregelten Schweigepflicht. 

Bei forensischen Therapien ist meine Schweigepflicht gegenüber dem Auftraggeber der Therapie (i.d.R. Jugendanwaltschaft) eingeschränkt. 

Information zur Einführung des Anordnungsmodells: Psychologische Psychotherapie kann ab dem 01.07.2022 über die Obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden, sofern sie auf Anordnung eines Arztes erfolgt und eine psychiatrische Diagnose vorliegt. Die psychologische Psychotherapie bei mir erfolgt nicht im Rahmen dieses Anordnungsmodells und kann folglich nicht über die Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet werden.

  • Zusatzversicherung: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob ein Teil der Kosten durch die Zusatzversicherung übernommen wird. Der Tarif beträgt CHF 180.- pro 60 Minuten.
  • Selbstzahler: Die Behandlungskosten können vollständig selbst getragen werden. Der Tarif beträgt CHF 180.- pro 60 Minuten.
  • Forensische Therapie: Der Tarif für forensische Therapien beträgt CHF 220.- pro 60 Minuten.
Die Termine werden pro angefangene Viertelstunde berechnet. Die Rechnungen müssen in jedem Fall selber bezahlt werden, unabhängig davon, ob Ihre Zusatzversicherung einen Teil der Kosten zurückerstattet oder nicht. Falls Ihre Zusatzversicherung einen Teil der Kosten übernimmt, schicken Sie das Original der Rechnung an Ihre Krankenkasse, um den vereinbarten Betrag zurückerstattet zu bekommen. 
Im Verhinderungsfalle bitte ich um eine Abmeldung mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ansonsten wird die Sitzung in Rechnung gestellt. 
  • Abhängigkeit
  • ADHS
  • Adoleszentenkrise
  • Angst
  • Belastungsreaktion und -störung
  • Deliktarbeit
  • Depression
  • Erziehung
  • Schlafstörung
  • Schul- und Lernprobleme
  • Selbstwert- und Identitätsprobleme, Mangel an Selbstvertrauen
  • Soziale Unsicherheit
  • Störung der Impulskontrolle
  • Sucht
  • Trennung/Scheidung
  • Zwang
  • Zwischenmenschliche Schwierigkeiten (Schule, Peers, Beruf, Ausbildung, Partnerschaft, Familie)